Wir sind für Sie da.

Der Palliative Care-Begleitdienst kommt allen zugute, die das wünschen, unabhängig von einer Religionszugehörigkeit.

 

Angebot und Abgrenzung

Tag- und Nachtwachen

Pro Woche: 1 bis 3 Einsätze

Pro Begleitung: 1 bis 3 Palliative Care-Begleitpersonen im Einsatz

Der Palliative Care-Begleitdienst ist kein Notfalldienst.

 

Nachtwachen

Das Angebot der Nachtwache richtet sich nach den Ressourcen und Möglichkeiten der Palliative Care-Begleitpersonen.

 

Pflegerische Handreichungen

Palliative Care-Begleitpersonen sind keine Pflegefachpersonen und keine Pflegehilfsdienste und nicht für die Pflege zuständig oder verantwortlich. Sie verrichten nur pflegerische Handreichungen.

Sämtliche pflegerischen Handreichungen, die von ihnen während einer Begleitung erwartet werden, müssen vorgängig besprochen werden. Palliative Care-Begleitpersonen entscheiden, ob sie die pflegerischen Handreichungen durchführen können oder nicht.

Mit dem Einverständnis der verantwortlichen Personen können allenfalls folgende pflegerischen Handreichungen ausgeführt werden: Hilfe beim Aufsitzen, Unterstützung beim Aufstehen, Begleitung beim Gehen, Eingabe von Essen und Trinken, Mundbefeuchtung, einfache Positionierungen, Gesicht und Hände waschen, Bettschüssel geben und abnehmen, Begleitung zur Toilette oder zum Nachtstuhl.

 

Medikamentenverabreichung

Palliative Care-Begleitpersonen dürfen Medikamente nur abgeben, wenn diese von einer Fachperson oder den Angehörigen vorbereitet sind und der Auftrag schriftlich vereinbart ist. Palliative Care-Begleitpersonen verabreichen keine Injektionen (Ausnahme sind ausgebildete Pflegefachpersonen in gegenseitigem Einverständnis).

 

Hausarbeiten

Palliative Care-Begleitpersonen übernehmen keine Haushaltsarbeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Begleitung stehen.

Vermittlung und Auskunft:

Einsatzvermittlung im Fricktal

079 736 88 77

Kantonale Einsatzzentrale

079 855 06 55